Das Service-Portal für gemeinnützig testierende Menschen

Wer kümmert sich nach
meinem Tod
um alles? ​

Wer soll mein Erbe/
meine Erbin werden?

Viele Menschen beschäftigen sich mit der Frage, wer sich nach ihrem Tod um alles kümmert; von der Auflösung der Wohnung, der Verteilung von Hab und Gut, der Erledigung aller Papierarbeit, bis hin zur Versorgung des Haustieres.

Manchmal liegt die Antwort nah, wenn es Kinder, jüngere Verwandte oder Freunde gibt, die später alles bekommen sollen und sich um alles kümmern können.

Für manche Menschen lässt sich die Frage nicht so schnell beantworten. Wer nicht verheiratet ist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt und keine näheren Verwandten hat, wird nach der gesetzlichen Erbfolge von weiter entfernten Verwandten beerbt. Wer abweichend hiervon durch Testament seinen Nachlass vererben möchte, braucht eine(n) zuverlässige(n) Erben/-in, der/die später die eigenen Wünsche umsetzt.

Der Erbe/die Erbin
kümmert sich
um die Abwicklung
des Nachlasses.

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„Nach dem Gesetz ist es grundsätzlich die Aufgaben des Erben, sich um die gesamte Abwicklung des Nachlasses zu kümmern. Also um Haushalts- und Vertragsauflösungen, Erfüllung von Vermächtnissen, Bankangelegenheiten usw. Ein ausreichend kompetenter Erbe macht einen Testamentsvollstrecker, dessen Tätigkeit nach dem Gesetz in der Regel mit Kosten verbunden ist, entbehrlich.“

Kathrin Loose,
Fachanwältin für Erbrecht und
zertifizierte Testamentsvollstreckerin

Wer einen Erben „sucht“, denkt oft nicht so schnell an eine gemeinnützige Organisation, selbst wenn einem der Gedanke, einen Teil des eigenen Nachlasses gemeinnützig zu vergeben, grundsätzlich zusagt. Die Ansprechbarkeit und Kompetenz gemeinnütziger Organisationen zu Nachlassthemen ist oft nicht bekannt.

Interview: Wer vererbt an
gemeinnützige Organisationen?

Das NACHLASS-PORTAL im Interview mit Kathrin Loose, Fachanwältin für Erbrecht und zertifizierte Testamentsvollstreckerin aus Hamburg.

Frau Loose, wer entscheidet sich für eine gemeinnützige Organisation als Erbe?

Das sind zum einen die Menschen, die niemanden aus der jüngeren Generation in ihrem näheren Umfeld haben, der sich später einmal um die Abwicklung aller Nachlassthemen kümmern würde. Viele Menschen wollen das, was sie einmal hinterlassen, in guten Händen wissen. Wer nicht verheiratet ist oder in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft lebt und keine näheren Verwandten hat, wird nach der gesetzlichen Erbfolge von weiter entfernten Verwandten beerbt, unabhängig davon, ob und welcher Kontakt zu Lebzeiten bestand.

Das ist dann oft Anlass für ein Testament. Denn mit einem Testament kann die gesetzliche Erbfolge außer Kraft gesetzt werden. Begünstigt werden können dann Menschen, die einem nahestehen, z.B. Freunde/-innen, oder auch gemeinnützige Organisationen.

Wer gleichaltrige Menschen begünstigt, möchte diesen in der Regel nicht viel Arbeit bescheren. Wer zudem gemeinnützig orientiert ist, kommt dann mitunter zu dem Ergebnis, eine gemeinnützige Organisation zur Erbin zu bestimmen, die sich um alles kümmert, und nahestehenden Menschen einen Teil des Nachlasses als Vermächtnis zuzuwenden.

Also vererben vor allem Menschen ohne Kinder, Nichten und Neffen an gemeinnützige Organisationen?

Nicht nur. Sehr schön finde ich auch immer wieder, wenn mir Menschen, die Kinder oder Nichten und Neffen haben, die sie in ihrem Testament bedenken könnten und die auch gut einen Nachlass abwickeln könnten, sagen:

„Die nächste Generation bei uns ist gut versorgt, alle haben eine gute Ausbildung, auch schon Zuwendungen erhalten und stehen gut und abgesichert im Leben. Nun möchte ich mit meinem Nachlass etwas machen, was anderen Menschen, Tieren, der Umwelt etc. zu Gute kommt.“

Diese Menschen berate ich auch bei der Gestaltung ihres gemeinnützigen Testaments.

Warum sollten Menschen, die eine gemeinnützige Organisation als Erbin begünstigen, dies nicht ohne Abstimmung mit der jeweiligen Organisation machen?

Der Erbe/die Erbin ist für die Umsetzung des Testaments verantwortlich ist. Nicht selten gehen Menschen von ihrem eigenen Wissen aus, wenn sie ihr Testament formulieren. Für einen Außenstehenden muss das nachher nicht immer alles völlig klar sein. Nach dem Tod kann aber niemand mehr zu seinen Wünschen und Vorstellungen befragt werden. Daher sollte lebzeitig mit einem Erben/einer Erbin geklärt werden, ob die Formulierung des Testaments verständlich und so für ihn/sie umsetzbar ist. Das gibt einem auch selbst die Sicherheit, dass es zu keinen Missverständnissen kommen wird oder Fragen offen sind, auf die das eigene Testament keine Antworten gibt.

GRÜNDE FÜR DIE WAHL EINER GEMEINNÜTZIGEN ORGANISATION ALS ERBIN:

Es macht
Freude, wenn
das Testament
das eigene
Leben spiegelt.

Das NACHLASS-PORTAL:
UNTERSTÜTZUNG UND KOMPETENZ

Das NACHLASS-PORTAL möchte einen offenen Umgang mit der Idee des gemeinnützigen Testierens fördern und auf den Service und die Kompetenz vieler gemeinnütziger Organisationen bei diesem Thema aufmerksam machen.

Jede der teilnehmenden Organisationen hat eine feste Ansprechperson für Fragen der Testamentsgestaltung und Nachlassabwicklung. Alle teilnehmenden Organisationen haben Erfahrung in der nachhaltigen, respektvollen und zuverlässigen Umsetzung auch komplexerer Regelungen. Das NACHLASS-PORTAL ist ein Zusammenschluss serviceorientierter gemeinnütziger Organisationen mit ganz unterschiedlichen Förderzwecken von Umwelt und Tieren bis Gesundheit und Menschenrechte.

Wenn Sie eine oder mehrere teilnehmende Organisationen in Ihrem Testament bedenken möchten, nehmen Sie Kontakt zu der jeweiligen Ansprechperson auf, damit Sie sich näher zu Ihren Vorstellungen austauschen können. So können Sie sicher sein, dass Ihre Wünsche später umgesetzt werden.

Kontakt und Service

Die Kontaktdaten der teilnehmenden Organisationen und ein kurzes Vorstellungsvideo zu jeder Ansprechperson finden Sie hier.

 
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