Das Service-Portal für gemeinnützig testierende Menschen

So bringe
ich mein
Testament
zu Papier!

Mein Testament:
Wie gehe ich es an?
Wie bringe ich es zu Papier?

Viele Menschen haben eine gewisse Vorstellung davon, was mit ihrem Nachlass einmal passieren soll. Sie wollen daher ihr Testament machen. Entscheidend ist es dann, dies rechtlich treffend und in wirksamer Form umzusetzen. Doch wie geht man es am besten an?

Wie bereitet man sich gedanklich vor? Wie schreibt man das Gewollte mit Struktur nieder? Wo findet man Unterstützung?

Moodbild eines aufgeschlagenen Buches mit einem gelben Stift in der Mitte sowie einer dazugelegten Lesebrille

Nach dem
ersten Schritt
wird die
Umsetzung des
Testaments
greifbar.

Das NACHLASS-PORTAL und seine teilnehmenden Organisationen unterstützen Sie Schritt für Schritt auf dem Weg „vom weißen Blatt Papier zum gültigen Testament“.

Wählen Sie die für Sie passende Form kostenloser Hilfestellung:

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Kontakt und Service:

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INTERVIEW:
INHALT UND AUFBAU EINES TESTAMENTS

Das NACHLASS-PORTAL im Interview mit Dr. Cornelia Rump, Fachanwältin für Erbrecht

Frau Dr. Rump, wie sollten Menschen, die ihren Nachlass mit einem Testament regeln wollen, am besten vorgehen?

Es ist grundsätzlich ein guter erster Schritt, seine Vorstellungen im Entwurf einmal selbst zu Papier zu bringen und dies dann als Grundlage für eine Beratung zu nehmen. Das ist in der Regel der effektivste und günstigste Weg.

Einen Testamentsplaner zur ersten Orientierung finden Sie hier:

Wenn ich meinen Testamentsentwurf aufschreibe, wie sollte ich dann den Text beginnen?

Wählen Sie eine Überschrift wie „Testament“ und einen Einstiegssatz, mit dem Sie sagen, wer Sie sind und was Sie regeln wollen. So zum Beispiel:

„Ich, [Name und Adresse], regele meinen Nachlass wie folgt: …“

Dann ist die Frage, ob es ein früheres Testament gibt. Wenn ja, ist es sinnvoll, dies ausdrücklich zu widerrufen. Dann ersetzt das aktuelle Testament das frühere vollständig. Dazu schreiben Sie zum Beispiel:

„Ich widerrufe alle früheren Testamente.“

Aber beachten Sie: Gibt es ein gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag, ist ein Widerruf nicht ohne weiteres oder gar nicht möglich. Lassen Sie sich hierzu unbedingt juristisch beraten!

Ein kurzes Erklärvideo zur fehlenden Testierfreiheit finden Sie hier:

Wie formuliere ich nach dem Einstieg dann die eigentliche Nachlassregelung?

Nach dem Einstieg ist zu formulieren, wer Erbe werden soll. Schreiben Sie entweder:

„Zu meinem Alleinerben bestimme ich [Name und Adresse]“

oder, wenn Sie mehrere Erben einsetzen möchten:

„Als Erben zu x % bestimme ich [Name und Adresse]“

Ein Erbe erwirbt nach dem Gesetz immer eine Quote am Nachlass, die daher im Testament auch ausdrücklich benannt werden sollte. Werden mehrere Erben („Miterben“) bestimmt, muss die Summe der Erbquoten 100 % ergeben.

Sie können eine oder mehrere Personen oder auch eine oder mehrere gemeinnützige Organisationen als Erben/Miterben bestimmen.

älterer Herr mit grauen Haaren, blauen Augen und grauem Pullover, der selbstbewusst und direkt in die Kamera blickt

Mit Überzeugung
testieren fühlt
sich gut an.

Welche Möglichkeiten habe ich noch, wenn ich mehrere Personen oder Organisationen in meinem Testament bedenken möchte?

Wollen Sie mehrere Personen oder Organisationen begünstigen, können Sie auch eine(n) Alleinerben/-in bestimmen, der/die sich um die gesamte Abwicklung kümmert, jedoch nicht alles behält, sondern Teile an andere abgibt. Ein solches „Abgebenmüssen“ nennt der Jurist „Vermächtnisanordnung“.

Dazu ein Beispiel:

„Zu meinem Alleinerben bestimme ich meinen Neffen [Name und Adresse]. Als Vermächtnis erhält meine Freundin [Name und Adresse] das Bild [xy] und mein Patenkind [Name und Adresse] das Konto [yz].“

Jeden den Sie in Ihrem Testament begünstigen, sollten Sie mit Vor- und Nachnamen sowie aktueller Adresse benennen.

Was sollte ich beachten, wenn ich eine gemeinnützige Organisation begünstigen will?

Wenn Sie eine gemeinnützige Organisation in Form eines eingetragenen Vereins begünstigen möchten, sollten Sie die Vereinsregisterdaten nennen, damit es zu keinen Verwechselungen kommt.

Sie können eine gemeinnützige Organisation mit einem Vermächtnis oder auch als Erbin bedenken. Wichtig ist, dass Sie sich zu Ihrem Testament mit der oder den jeweiligen Organisationen vorab abstimmen, damit Ihr Nachlass später nach Ihren Wünschen abgewickelt wird. Ein solcher Kontakt bleibt für Sie immer unverbindlich.

Wie geht es mit dem eigenen Entwurf dann weiter?

Lassen Sie sich anhand Ihres Entwurfs juristisch beraten, damit alles rechtlich treffend formuliert ist. Setzen Sie Ihr Testament handschriftlich oder durch notarielle Beurkundung um und geben Sie es in amtliche Verwahrung, damit es nicht abhandenkommt oder übersehen wird.

Ein kurzes Erklärvideo zur Form und Aufbewahrung eines Testaments finden Sie hier:

Achtung: Bei einem handschriftlichen Testament sind Verweise auf nicht handschriftliche Anlagen und ähnliches formunwirksam.

GRÜNDE FÜR
DIE WAHL EINER
GEMEINNÜTZIGEN
ORGANISATION
ALS ERBIN

Schritt für Schritt zur
Umsetzung des Testaments

Sie wollen zur Tat schreiten und wünschen sich nähere Informationen, wie Sie es angehen und Ihr Testament zu Papier bringen?

Hilfestellungen finden Sie hier:

Da Testamente immer individuelle Wünsche ausdrücken und unterschiedlichen Verhältnissen gerecht werden müssen, kann es kein allgemeingültiges „Muster“ geben. Es ist jedoch sinnvoll, anhand von Aufbauhilfen einen eigenen Entwurf zu schreiben, den Sie dann als Grundlage für eine Beratung nehmen.

Alle am NACHLASS-PORTAL teilnehmenden Organisationen haben Ansprechpersonen und ein juristisches Netzwerk für Fragen der Testamentsgestaltung und Nachlassabwicklung bei Begünstigung der jeweiligen Organisation im Testament.

Das NACHLASS-PORTAL:
UNTERSTÜTZUNG UND KOMPETENZ

Wer eine gemeinnützige Organisation in seinem Testament begünstigt, hat nicht nur Dank, sondern auch Unterstützung verdient. Das ist die gemeinsame Überzeugung der teilnehmenden Organisationen des NACHLASS-PORTALS. Eine Übersicht der teilnehmenden Organisationen finden Sie hier.

Jede der teilnehmenden Organisationen hat eine feste Ansprechperson für Fragen der Testamentsgestaltung und Nachlassabwicklung. Alle teilnehmenden Organisationen haben Erfahrung in der nachhaltigen, respektvollen und zuverlässigen Umsetzung auch komplexerer Regelungen.

Das NACHLASS-PORTAL ist ein bundesweiter Zusammenschluss gemeinnütziger Organisationen mit ganz unterschiedlichen Förderzwecken von Umwelt und Tieren bis Gesundheit und Menschenrechte.

Wenn Sie eine oder mehrere teilnehmende Organisationen in Ihrem Testament bedenken möchten, nehmen Sie Kontakt zu der jeweiligen Ansprechperson auf, damit Sie sich näher zu Ihren Vorstellungen austauschen können. So können Sie sicher sein, dass Ihre Wünsche später umgesetzt werden.

Kontakt und Service

Die Kontaktdaten der teilnehmenden Organisationen und ein kurzes Vorstellungsvideo zu jeder Ansprechperson finden Sie hier.

Eine Kontaktaufnahme bleibt für Sie immer unverbindlich und wird vertraulich behandelt.

Alle Service-Angebote des NACHLASS-PORTALS sind kostenlos.

Nichts führt
besser ans
Ziel als ein
persönliches
Gespräch!

Wenn Sie sich vorab weiter informieren möchten, bietet Ihnen das NACHLASS-PORTAL