Unsere Selbstverpflichtung



NLP_Siegel_2colors_pos_sRGB_bg_trans-800x800 Über die 19 Grundregeln des ethischen Fundraisings vom Deutschen Fundraising Verband hinaus verpflichten sich die teilnehmenden Organisationen des Nachlass-Portals zur Einhaltung eines verbindlichen Standards bei der Unterstützung von Testamentsspender:innen, der begleitenden Kommunikation sowie der späteren Übernahme über die Verantwortung für einen Nachlass.

1. Gemeinsam geht mehr!

Die teilnehmenden Organisationen des Nachlass-Portals stehen für ein kollegiales Miteinander bei der Unterstützung von Testamentsspender:innen. Sie eint die Ambition, diese Welt gemeinsam durch testamentarische Zuwendungen in vielen gemeinnützigen Bereichen besser zu machen. Maßgeblich ist allein der Wille der Testamentsspender:innen, der z. B. auch eine Begünstigung mehrerer gemeinnützigen Organisationen im Testament vorsehen kann.

2. Priorität von Wünschen und Absichten

Die teilnehmenden Organisationen des Nachlass-Portals respektieren und unterstützen die individuellen Wünsche und Absichten von Testamentsspender:innen, ohne ihre eigenen Interessen in den Vordergrund zu stellen. Wenn Vorstellungen von Testamentsspender:innen gegen die Werte und Grundsätze der Organisation verstoßen oder nicht umsetzbar sind, kommuniziert die Organisation dies offen.

3. Achtsamkeit und Professionalität

Die Unterstützung von Testamentsspender:innen erfordert Achtsamkeit und Professionalität in der Kommunikation und im Handeln des Einzelnen. Alle teilnehmenden Organisationen des Nachlass-Portals stellen dies sicher und unterstützen Testamentsspender:innen im Rahmen ihrer Angebote dabei, ihre Entscheidungen in geschütztem und unterstützendem Umfeld zu treffen.

4. Ehrliche Information und Kommunikation

Alle teilnehmenden Organisationen des Nachlass-Portals benennen ihre Unterstützungsmöglichkeiten zu testamentarischen Zuwendungen klar und verständlich. Grenzen der Unterstützung werden offen kommuniziert.

5. Respekt vor Entscheidungen

Unabhängig davon, ob sich Testamentsspender:innen für oder gegen eine testamentarische Zuwendung entscheiden, respektieren die teilnehmenden Organisationen des Nachlass-Portals diese Entscheidung voll und ganz.

6. Sachkundige Ansprechperson

Alle teilnehmenden Organisationen des Nachlass-Portals haben mindestens eine sachkundige Ansprechperson für Fragen zu testamentarischen Zuwendungen und der Übernahme über die Verantwortung für Nachlässe.

7. Juristisches Netzwerk für Fragen zur Testamentsgestaltung

Alle teilnehmenden Organisationen des Nachlass-Portals verfügen über ein juristisches Netzwerk für Fragen zur Testamentsgestaltung und bieten Testamentsspender:innen entsprechende Möglichkeiten der Unterstützung an.

8. Vertraulichkeit

Alle teilnehmenden Organisationen des Nachlass-Portals gewährleisten jeweils den Schutz persönlicher Daten bei ihren Unterstützungsangeboten.

9. Übernahme von Verantwortung für Nachlässe

Alle teilnehmenden Organisationen des Nachlas-Portals können sich als Erbin oder Miterbin kompetent um alle Nachlassangelegenheiten kümmern. Sie orientieren sich so weit wie möglich an den Wünschen und Vorstellungen der Testamentsspender:innen.

10. Rechtmäßigkeit und respektvoller Umgang

Alle teilnehmenden Organisationen des Nachlass-Portals halten sich an das gültige Recht und gewährleisten einen respektvollen Umgang mit der persönlichen Habe der Testamentsspender:innen.

11. Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit im Umgang mit Zuwendungen

Alle teilnehmenden Organisationen des Nachlass-Portals gewährleisten den wirtschaftlichen und nachhaltigen Umgang mit Mitteln aus testamentarischen Zuwendungen. Sie sind bestrebt, Mittel aus Nachlässen zur bestmöglichen Förderung ihrer gemeinnützigen Arbeit zu nutzen.


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