Das Service-Portal für gemeinnützig testierende Menschen

Mein
Nachlass soll geregelt sein!

MIT EINEM TESTAMENT
DEN EIGENEN NACHLASS REGELN:
DAS IST ZU BEACHTEN

Brauche ich überhaupt ein Testament? Welche Form muss es haben? Wo bewahre ich es auf? Und wie erfährt eine begünstigte Person später von dem Testament?

Diese Fragen sind wichtig zu klären. Denn wenn für den Todesfall nichts geregelt ist, die erforderliche Form nicht gewahrt oder das Geregelte nicht aufgefunden wird, werden individuelle Wünsche nicht berücksichtigt.

Es macht
Freude, wenn
das Testament
das eigene
Leben spiegelt

Mit einem Testament den eigenen Nachlass zuverlässig und nach den eigenen Wünschen geregelt zu haben, ist für viele Menschen eine große Erleichterung. Geht man es mit Struktur an, ist der Aufwand in aller Regel wesentlich kleiner als gedacht.

INHALTSVERZEICHNIS

NACHLASS-PORTAL:

Kontakt und Service:

Nehmen Sie Kontakt auf – Sie bekommen unverbindlich und kostenlos Unterstützung.

INTERVIEW:
VORTEILE, FORM, AUFBEWAHRUNG
UND ERÖFFNUNG EINES TESTAMENTS​

Das NACHLASS-PORTAL im Interview mit Susanne Lauten, L.L.M., Rechtsanwältin und Notarin aus Lübeck.

Frau Lauten, was sind die Vorteile eines Testaments?

Ein Testament ist immer dann erforderlich, wenn Sie Ihren Nachlass und dessen Abwicklung abweichend von der gesetzlichen Erbfolge regeln möchten.

Mit einem Testament können Sie selbstbestimmt festlegen, wer Erbe/-in werden, sich um alle Angelegenheiten nach dem Tod kümmern und wer einen Teil des Nachlasses als Vermächtnis bekommen soll.

Sie können auch eine gemeinnützige Organisation als Erbin oder mit einem Vermächtnis bedenken. Die Kompetenz gemeinnütziger Organisationen in Nachlassthemen ist oft unbekannt. Wenn Sie eine gemeinnützige Organisation in Ihrem Testament bedenken möchten, nehmen Sie zu der jeweiligen Organisation Kontakt auf.

Welche Form muss ein Testament haben? Welche Vorgaben müssen eingehalten werden?

Ein Testament kann handschriftlich errichtet oder notariell beurkundet werden. Beide Formen sind grundsätzlich gleichwertig.

Für ein formwirksames handschriftliches Testament ist es erforderlich, den gesamten Testamentstext mit eigener Hand niederzuschreiben und dann zu unterschreiben. Verweise auf nicht handschriftliche Anlagen und ähnliches sind formunwirksam. Sinnvoll ist die Angabe von Ort und Datum neben der Unterschrift.

Ehe- und eingetragene Lebenspartner/-innen können auch ein gemeinschaftliches Testament errichten. Dann muss der gesamte Testamentstext von einem/-r Partner/-in mit der Hand geschrieben und am Schluss von beiden unterschrieben werden.

Gibt es Grenzen meiner Regelungsfreiheit in einem Testament?

Grenzen bei der Testamentsgestaltung können sich aus fehlender Testierfreiheit und dem Pflichtteilsrecht ergeben.

Wer mit einem/-r Ehe-/eingetragenen Lebenspartner/-in durch ein gemeinschaftliches Testament oder mit einem Vertragspartner durch einen Erbvertrag eine Bindung eingegangen ist, dem fehlt insoweit die Testierfreiheit.

Pflichtteil ist eine Mindestbeteiligung nächster Hinterbliebener am Nachlass, die ihnen durch ein Testament grundsätzlich nicht genommen werden kann. Pflichtteilsberechtigt sind Ehe-/eingetragene Lebenspartner/-innen, Kinder, ersatzweise Enkel und weiter ersatzweise Eltern.

Keinen eigenen Pflichtteilsanspruch haben Geschwister eines/-r Verstorbenen und weiter entfernte Verwandte.

Moodbild eines aufgeschlagenen Buches mit einem gelben Stift in der Mitte sowie einer dazugelegten Lesebrille

Nach dem
ersten Schritt
wird die
Umsetzung des
Testaments
greifbar.

Frau Lauten, was ist das Besondere an einem gemeinschaftlichen Testament?

Mit einem gemeinschaftlichen Testament können – auch ohne, dass einem das bewusst sein muss – erhebliche Bindungswirkungen einhergehen, die zum Beispiel dazu führen können, dass der/die länger lebende Partner/-in nach dem Tod des anderen keine Änderungen mehr vornehmen kann. Sie sollten sich daher unbedingt juristisch beraten lassen, wenn Sie ein gemeinschaftliches Testament errichten möchten oder aber ein solches bereits vorhanden ist.

Wie verhält es sich mit einem Erbvertrag?

Einen Erbvertrag können auch nicht verheiratete oder nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Personen schließen. Er bedarf zwingend der notariellen Beurkundung und ist grundsätzlich mit noch weitergehender Bindungswirkung verbunden. Wer einen Erbvertrag schließen will, sollte sich daher ebenfalls unbedingt rechtlich beraten lassen.

Senioren-Paar mit Hund, das im Garten sitzt und zusammen in die Kamera blickt

Alles zuverlässig
geregelt zu wissen,
erleichtert!

Wo und wie kann ein Testament aufbewahrt werden?

Ein notariell beurkundetes Testament sowie einen Erbvertrag gibt der Notar in amtliche Verwahrung. Ein handschriftliches Testament können Sie privat aufbewahren oder selbst beim Nachlassgericht in amtliche Verwahrung geben. Auch bei einem handschriftlichen Testament ist grundsätzlich zu empfehlen, dieses beim Nachlassgericht selbst in Verwahrung zu geben, damit es nicht übersehen wird oder abhandenkommt. Die amtliche Verwahrung ist der sicherste Weg, damit ein Testament nach dem Tod eröffnet wird und zur Abwicklung kommt. Die Kosten der Verwahrung liegen derzeit bei knapp 100 Euro.

Was genau bedeutet es, wenn ein Testament eröffnet wird?

Die Eröffnung des Testaments bedeutet, dass die nach dem Gesetz vorgesehenen Erben und die im Testament Bedachten von dem Testament Kenntnis erlangen, indem sie vom Nachlassgericht eine Kopie erhalten.

Was sind die wichtigsten Punkte noch einmal zusammengefasst?

Wenn Sie Ihren Nachlass nach Ihren individuellen Vorstellungen weitergeben und abgewickelt haben möchten, können Sie dies durch ein handschriftliches oder notariell beurkundetes Testament regeln.

Damit ein Testament später Beachtung findet, ist es am sichersten, Ihr Testament beim Nachlassgericht verwahren zu lassen.

GRÜNDE FÜR
DIE WAHL EINER
GEMEINNÜTZIGEN
ORGANISATION
ALS ERBIN

Schritt für Schritt zur
Umsetzung des Testaments

Sie wollen zur Tat schreiten und wünschen sich nähere Informationen, wie Sie es angehen und Ihr Testament zu Papier bringen?

Hilfestellungen finden Sie hier:

Da Testamente immer individuelle Wünsche ausdrücken und unterschiedlichen Verhältnissen gerecht werden müssen, kann es kein allgemeingültiges „Muster“ geben. Es ist jedoch sinnvoll, anhand von Aufbauhilfen einen eigenen Entwurf zu schreiben, den Sie dann als Grundlage für eine Beratung nehmen.

Alle am NACHLASS-PORTAL teilnehmenden Organisationen haben Ansprechpersonen und ein juristisches Netzwerk für Fragen der Testamentsgestaltung und Nachlassabwicklung bei Begünstigung der jeweiligen Organisation im Testament.

Das NACHLASS-PORTAL:
UNTERSTÜTZUNG UND KOMPETENZ

Wer eine gemeinnützige Organisation in seinem Testament begünstigt, hat nicht nur Dank, sondern auch Unterstützung verdient. Das ist die gemeinsame Überzeugung der teilnehmenden Organisationen des NACHLASS-PORTALS.

Das NACHLASS-PORTAL ist ein Zusammenschluss serviceorientierter gemeinnütziger Organisationen und möchte auf den Service und die Kompetenz vieler gemeinnütziger Organisationen bei diesem Thema aufmerksam machen.

Jede der teilnehmenden Organisationen hat eine feste Ansprechperson für Fragen der Testamentsgestaltung und Nachlassabwicklung. Alle teilnehmenden Organisationen haben Erfahrung in der nachhaltigen, respektvollen und zuverlässigen Umsetzung auch komplexerer Regelungen.

Das NACHLASS-PORTAL ist ein Zusammenschluss gemeinnütziger Organisationen mit ganz unterschiedlichen Förderzwecken von Umwelt und Tieren bis Gesundheit und Menschenrechte.

Wenn Sie eine oder mehrere teilnehmende Organisationen in Ihrem Testament bedenken möchten, nehmen Sie Kontakt zu der jeweiligen Ansprechperson auf, damit Sie sich näher zu Ihren Vorstellungen austauschen können. So können Sie sicher sein, dass Ihre Wünsche später umgesetzt werden.

Kontakt und Service

Die Kontaktdaten der teilnehmenden Organisationen und ein kurzes Vorstellungsvideo zu jeder Ansprechperson finden Sie hier.

Eine Kontaktaufnahme bleibt für Sie immer unverbindlich und wird vertraulich behandelt.

Alle Service-Angebote des NACHLASS-PORTALS sind kostenlos.

Nichts führt
besser ans
Ziel als ein
persönliches
Gespräch!

Wenn Sie sich vorab weiter informieren möchten, bietet Ihnen das NACHLASS-PORTAL

Wenn Sie mit Ihrem Testament weiter konkret werden möchten, bietet Ihnen das NACHLASS-PORTAL