Brauche ich ein Testament?
Unterstützung für Sie auf dem Weg zum Testament
Warum ist ein Testament eigentlich so wichtig? Dieses kurze Quiz gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Gründe und zeigt, was Sie dabei beachten sollten.
Darf ich in meinem Testament grundsätzlich frei entscheiden, wer mein/e Erb:in wird?
Ihre Antwort ist richtig!
Die sogenannte Testierfreiheit erlaubt es Ihnen, weitgehend selbst zu bestimmen, wer was erben soll – unabhängig von der gesetzlichen Erbfolge. Nur Pflichtteile für enge Angehörige (z. B. Kinder) müssen beachtet werden.
Leider ist Ihre Antwort nicht richtig.
Die sogenannte Testierfreiheit erlaubt es Ihnen, weitgehend selbst zu bestimmen, wer was erben soll – unabhängig von der gesetzlichen Erbfolge. Nur Pflichtteile für enge Angehörige (z. B. Kinder) müssen beachtet werden.
Wird mein Vermögen automatisch nach meinen Wünschen verteilt, wenn ich kein Testament habe?
Leider ist Ihre Antwort nicht richtig.
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge – die stimmt oft nicht mit den persönlichen Vorstellungen überein.
Ihre Antwort ist richtig!
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge – die stimmt oft nicht mit den persönlichen Vorstellungen überein.
Kann ich mit einem Testament sicherstellen, dass auch Personen erben, die gesetzlich nicht berücksichtigt werden?
Ihre Antwort ist richtig!
Nur mit einem Testament können Sie z. B. Lebensgefährten, Freunde oder gemeinnützige Organisationen als Erben einsetzen.
Leider ist Ihre Antwort nicht richtig.
Nur mit einem Testament können Sie z. B. Lebensgefährten, Freunde oder gemeinnützige Organisationen als Erben einsetzen.
Mit einem Testament den eigenen Nachlass zuverlässig und nach den eigenen Wünschen geregelt zu haben, ist für viele Menschen eine große Erleichterung. Mit der passenden Struktur bleibt der Aufwand in aller Regel wesentlich kleiner als gedacht.
Wollen Sie mehr über dieses Thema erfahren? Dann können Sie hier weitere vertiefende Informationen finden:
Vorteile, Form, Aufbewahrung und Eröffnung eines Testaments
Das Nachlass-Portal im Interview mit Susanne Lauten, LL.M., Rechtsanwältin und Notarin aus Lübeck
Frau Lauten, was sind die Vorteile eines Testaments?
Ein Testament ist immer dann erforderlich, wenn Sie Ihren Nachlass und dessen Abwicklung abweichend von der gesetzlichen Erbfolge regeln möchten.
Mit einem Testament können Sie selbstbestimmt festlegen, wer Erbe oder Erbin werden, sich um alle Angelegenheiten nach dem Tod kümmern und wer einen Teil des Nachlasses als Vermächtnis bekommen soll.
Sie können auch eine gemeinnützige Organisation als Erbin oder mit einem Vermächtnis bedenken. Die Kompetenz gemeinnütziger Organisationen in Nachlassangelegenheiten ist oft unbekannt. Wenn Sie eine gemeinnützige Organisation in Ihrem Testament bedenken möchten, nehmen Sie zu der jeweiligen Organisation Kontakt auf.
Welche Form muss ein Testament haben? Welche Vorgaben müssen eingehalten werden?
Ein Testament kann handschriftlich errichtet oder notariell beurkundet werden. Beide Formen sind grundsätzlich gleichwertig.
Für ein formwirksames handschriftliches Testament ist es erforderlich, den gesamten Testamentstext mit eigener Hand niederzuschreiben und dann zu unterschreiben. Verweise auf nicht handschriftliche Anlagen und ähnliches sind formunwirksam. Sinnvoll ist die Angabe von Ort und Datum neben der Unterschrift.
Ehe- und eingetragene Lebenspartner:innen können auch ein gemeinschaftliches Testament errichten. Dann muss der gesamte Testamentstext von einem/r Partner:in mit der Hand geschrieben und am Schluss von beiden unterschrieben werden.
Gibt es Grenzen meiner Regelungsfreiheit in einem Testament?
Grenzen bei der Testamentsgestaltung können sich aus fehlender Testierfreiheit und dem Pflichtteilsrecht ergeben.
Wer mit einem/r Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner:in durch ein gemeinschaftliches Testament oder mit einem/r Vertragspartner:in durch einen Erbvertrag eine Bindung eingegangen ist, dem fehlt insoweit die Testierfreiheit.
Pflichtteil ist eine Mindestbeteiligung nächster Hinterbliebener am Nachlass, die ihnen durch ein Testament grundsätzlich nicht genommen werden kann. Pflichtteilsberechtigt sind Ehe- und eingetragene Lebenspartner:innen, Kinder, ersatzweise Enkel:innen und weiter ersatzweise Eltern.
Keinen eigenen Pflichtteilsanspruch haben Geschwister eines/r Verstorbenen und weiter entfernte Verwandte.
Frau Lauten, was ist das Besondere an einem gemeinschaftlichen Testament?
Mit einem gemeinschaftlichen Testament können – auch ohne, dass einem das bewusst sein muss – erhebliche Bindungswirkungen einhergehen, die zum Beispiel dazu führen können, dass der/die länger lebende Partner:in nach dem Tod des/der anderen keine Änderungen mehr vornehmen kann. Sie sollten sich daher unbedingt juristisch beraten lassen, wenn Sie ein gemeinschaftliches Testament errichten möchten oder aber ein solches bereits vorhanden ist.
Wie verhält es sich mit einem Erbvertrag?
Einen Erbvertrag können auch nicht verheiratete oder nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Personen schließen. Er bedarf zwingend der notariellen Beurkundung und ist grundsätzlich mit noch weitergehender Bindungswirkung verbunden. Wer einen Erbvertrag schließen will, sollte sich daher ebenfalls unbedingt rechtlich beraten lassen.
Wo und wie kann ein Testament aufbewahrt werden?
Ein notariell beurkundetes Testament sowie einen Erbvertrag gibt der/die Notarin in amtliche Verwahrung. Ein handschriftliches Testament können Sie privat aufbewahren oder selbst beim Nachlassgericht in amtliche Verwahrung geben. Auch bei einem handschriftlichen Testament ist grundsätzlich zu empfehlen, dieses beim Nachlassgericht selbst in Verwahrung zu geben, damit es nicht übersehen wird oder abhandenkommt. Die amtliche Verwahrung ist der sicherste Weg, damit ein Testament nach dem Tod eröffnet wird und zur Abwicklung kommt. Die Kosten der Verwahrung liegen derzeit bei knapp 100 Euro.
Was genau bedeutet es, wenn ein Testament eröffnet wird?
Die Eröffnung des Testaments bedeutet, dass die nach dem Gesetz vorgesehenen Erb:innen und die im Testament Bedachten von dem Testament Kenntnis erlangen, indem sie vom Nachlassgericht eine Kopie erhalten.
Was sind die wichtigsten Punkte noch einmal zusammengefasst?
Wenn Sie Ihren Nachlass nach Ihren individuellen Vorstellungen weitergeben und abgewickelt haben möchten, können Sie dies durch ein handschriftliches oder notariell beurkundetes Testament regeln.
Damit ein Testament später Beachtung findet, ist es am sichersten, Ihr Testament beim Nachlassgericht verwahren zu lassen.
Finden Sie hier die richtigen Formulierungen für Ihren ersten Testamentsentwurf. Dabei hilft Ihnen unsere Serviceseite mit Formulierungshilfen:
Wie regelt man den Nachlass? Wissenwertes rund um dieses Thema finden Sie auf unserer Übersichtseite: