Für ein Testament gibt es nach deutschem Recht zwei mögliche Formen: das handschriftliche (= „privatschriftliche“) und das notariell beurkundete (= „öffentliche“) Testament. Beide Formen sind gleichwertig. Das gilt auch bei Immobilienvermögen und großen Vermögen.
Ein handschriftliches Testament kann durch ein notariell beurkundetes Änderungs- oder Widerrufstestament geändert oder widerrufen werden und umgekehrt.
Ein Erbvertrag bedarf demgegenüber zwingend der notariellen Beurkundung.
Für ein handschriftliches Testament ist es erforderlich, dass der gesamte Testamentstext mit der eigenen Hand geschrieben und unterhalb des Textendes unterschrieben wird. Bezugnahmen auf nicht handgeschriebene Anlagen sind nicht möglich. Neben der Unterschrift sollten Ort und Datum angegeben werden.
Bei einem handschriftlichen gemeinschaftlichen Testament muss der gesamte Testamentstext von einem:r Partner:in mit der Hand geschrieben und unterhalb des Textendes von beiden unterschrieben werden.
Bei einer notariellen Beurkundung nach § 2232 Satz 1 Alt. 1 BGB erfragt ein:e Notar:in die Regelungswünsche zu einem Testament / Erbvertrag in einem Gespräch, berät, entwirft und übersendet einen ersten Text, den er noch einmal mit dem/der Testierenden bespricht. Die finale Fassung des Testaments / Erbvertrags wird von dem/der Notar:in in einem Beurkundungstermin vorgelesen und unterhalb des Textendes von dem/der Notar:in und dem/der Testierenden unterschrieben.
Der/die beurkundende Notar:in kann von dem/der Testierenden frei gewählt werden. Hinsichtlich der Kosten sind alle Notar:innen – anders als Rechtsanwält:innen – gleichermaßen an eine gesetzliche Gebührentabelle gebunden. Die Gebührentabelle richtet sich nach dem Wert des Vermögens des/der Testierenden. Grundsätzliche gilt: Für Einzeltestamente entsteht eine einfache Gebühr, für ein gemeinschaftliches Testament und einen Erbvertrag die doppelte Gebühr. Die Gebührentabelle finden Sie z.B. HIER. Zu den vollständigen Kosten im konkreten Einzelfall gibt Ihnen ein:e Notar:in im Vorfeld kostenlos Auskunft.
Auch zu einem handschriftlichen Testament sollten Sie sich juristisch beraten lassen, damit es treffend formuliert ist und an alles gedacht wurde. Alle teilnehmenden Organisationen des Nachlass-Portals verfügen über ein juristisches Netzwerk und bieten Testamentsspender:innen entsprechende Möglichkeiten der Unterstützung an.