Nachlass regeln
Wer kümmert sich, wenn ich mal nicht mehr bin?
Bei der Erstellung eines Testaments geht es vor allem um den Inhalt und die Umsetzung. Welche Fragen muss ich dabei klären und wie setze ich sie um?
Wer verteilt meinen Nachlass, so wie ich es mir gewünscht habe?
Nach dem Gesetz ist es die Aufgabe des Erben/der Erbin, sich um alle Angelegenheiten eines Nachlasses zu kümmern. Dazu gehört auch die Verteilung des Nachlasses.
Ohne Testament bestimmt das Gesetz, wer am Nachlass teilhat und sich um alles kümmert. Möchten Sie hiervon abweichen, können Sie dies in einem Testament bestimmen.
Nach dem Gesetz ist es die Aufgabe des Erben/der Erbin, sich um alle Angelegenheiten eines Nachlasses zu kümmern. Dazu gehören auch alle rechtlichen und praktischen Themen rund um die Wohnung oder das Haus eines/-r Verstorbenen.
Wer Erbe/Erbin wird, können Sie in einem Testament bestimmen. Ansonsten gilt die gesetzliche Erbfolge.
Alle teilnehmenden Organisationen des Nachlass-Portals können sich als testamentarische Erbin zuverlässig und kompetent um alle Nachlassangelegenheiten kümmern. Das beinhaltet auch den respektvollen Umgang mit persönlichen Sachen, den wirtschaftlich angemessenen Verkauf einer Immobilie und werthaltigen Inventars sowie eine nachhaltige Verwendung von wiederverwertbaren Sachen.
Es ist sinnvoll, wenn Sie sich mit Ihrem Erben/Ihrer Erbin zu Ihren Wünschen und Vorstellungen zu Lebzeiten austauschen.
Sofern sich eine gemeinnützige Organisation um Ihre Bestattung kümmern soll, sind besondere Absprachen erforderlich. Nehmen Sie hierzu mit der jeweiligen Organisation zu Lebzeiten Kontakt auf. Regelungen in einem Testament sind nicht zielführend, da die Bearbeitung durch das Nachlassgericht nicht schnell genug erfolgt.
Grundsätzlich gehört es zu den Aufgaben eines Erben/einer Erbin, sich um ein hinterlassenes Tier zu kümmern. Entscheidend ist jedoch, dass der Erbe/die Erbin schnell genug von Ihrem Versterben und dem Versorgungsbedarf des Tieres erfährt.
Regelungen in einem Testament sind nicht zielführend, da die Bearbeitung durch das Nachlassgericht in der Regel mehrere Wochen dauert. Sofern sich eine gemeinnützige Organisation um die Versorgung eines hinterlassenen Tieres kümmern soll, sind besondere Absprachen erforderlich. Nehmen Sie hierzu zu Lebzeiten mit der jeweiligen Organisation Kontakt auf.
Nachlassabwicklung: Was bedeutet das?
„Nach dem Gesetz ist es grundsätzlich die Aufgabe des/der Erb:in, sich um die gesamte Abwicklung des Nachlasses zu kümmern. Also um Haushalts- und Vertragsauflösungen, Erfüllung von Vermächtnissen, Bankangelegenheiten usw. Ein/e ausreichend kompetente/r Erb:in macht eine/n Testamentsvollstrecker:in, dessen/deren Tätigkeit nach dem Gesetz in der Regel mit Kosten verbunden ist, entbehrlich.“
Kathrin Loose
Fachanwältin für Erbrecht und zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Was passiert, wenn nahestehende Menschen bereits verstorben sind oder sie nicht mit den Pflichten eines Erben oder einer Erbin belastet werden sollen. Dann ist auf anderem Weg Verantwortung zu übergeben und dadurch Sicherheit zu schaffen.
Übrigens: Nicht nur Privatpersonen können als Erb:innen eingesetzt werden, auch gemeinnützige Organisationen. In diesem Fall übernehmen sie ebenfalls die Verantwortung für die Abwicklung des Nachlasses.
Organisation als Erbin
Wie finde ich die richtige Organisation für mich?
Die Auswahl einer gemeinnützigen Organisation ist eine wichtige und persönliche Entscheidung. Hier einige Tipps, wie Sie die richtige Organisation für sich finden:
- Wählen Sie eine Organisation, die Ihren Werten entspricht: Überlegen Sie, welche Themen oder Projekte Ihnen besonders am Herzen liegen – sei es humanitäre Hilfe für Kinder oder Notleidende, Bildung, Gesundheit oder Tier- und Umweltschutz. Es gibt zahlreiche Organisationen, die sich auf unterschiedliche Bereiche spezialisiert haben.
- Achten Sie auf Seriosität: Es ist entscheidend, dass die Organisation verantwortungsvoll mit ihren Mitteln umgeht. Prüfen Sie, wie die Gelder verwendet werden und ob die Organisation regelmäßig ihre Finanzberichte veröffentlicht.
- Informieren Sie sich beim Nachlass Portal: Sie finden hier auf den Seiten des Nachlass-Portals eine Vielzahl vertrauenswürdiger gemeinnütziger Organisationen, die Sie unterstützen können. Jede teilnehmende Organisation ist eine Selbstverpflichtung eingegangen. So können Sie sicher sein, dass Ihr Erbe in guten Händen ist.
- Nehmen Sie direkt Kontakt auf: Viele Organisationen bieten individuelle Beratung und rechtliche Unterstützung für Menschen an, die eine Testamentsspende machen möchten. Nehmen Sie Kontakt auf, um Ihre ganz persönliche Situation zu besprechen und mehr über die Möglichkeiten der Unterstützung zu erfahren.
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Testamentarische Zuwendung
Wie kann ich einen Teil meines Erbes spenden?
Wenn Sie möchten, dass ein Teil Ihres Vermögens einem guten Zweck zugutekommt, können Sie das ganz einfach in Ihrem Testament regeln. Sie haben zwei Möglichkeiten:
- Als Erbin einsetzen: Sie bestimmen eine gemeinnützige Organisation als Alleinerbin oder Miterbin. Sie erhält dann einen festgelegten Anteil Ihres Vermögens und ist für die Abwicklung des Nachlasses verantwortlich.
- Ein Vermächtnis festlegen: Sie können der Organisation einen bestimmten Geldbetrag, einen Gegenstand (z. B. ein Kunstwerk oder eine Immobilie) oder einen Anteil Ihres Vermögens vermachen. Die Erb:innen sind dann verpflichtet, diesen Teil an die Organisation weiterzugeben.
Finden Sie hier die richtigen Formulierungen für Ihren ersten Testamentsentwurf. Dabei hilft Ihnen unsere Serviceseite mit Formulierungshilfen: